Oberschule Rangsdorf: Verein fragt nach und klärt auf

Oberschule Rangsdorf: Verein fragt nach und klärt auf

Rangsdorf. In den letzten Monaten spukten Informationen durch die Printmedien der Landkreis lehnt den Neubau der Oberschule Rangsdorf ab. Die Verwaltung hatte bereits im Vorfeld dazu aufgeklärt und dennoch entstand durch die Berichterstattung eines einzelnen Gemeindevertreters (der eher mit monatelanger Abwesenheit glänzte) Verunsicherung in der Rangsdorfer Bevölkerung. Wir haben als neutrale Position bei der Landrätin nachgefragt und klären auf:

Hat die Gemeinde Rangsdorf zu irgendeinem Zeitpunkt eine Erweiterung von Kapazitäten für die Oberschule angefragt? (Die dann „angeblich“ abgelehnt wurden.)

Nein. Die Gemeindeverwaltung informierte den Landkreis über den Beschluss der Gemeindevertretung vom 17. März 2020. Darin verabschiedete die Gemeindevertretung das geänderte Rahmenkonzept vom 11. März 2020 für die Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten von Grundschule und Hort. Ein entscheidender Unterschied. Der beweist, dass entgegen der Behauptung des abwesenden Gemeindevertreters, die Verwaltung zu keinem Zeitpunkt die Kapazitätserweiterung der Oberschule beim Landkreis anfragte.

Werden die Kosten für Oberschüler durch den Landkreis der Gemeinde Rangsdorf über Schulkosten erstattet?

Hier gab es irreführende Informationen, der Landkreis könne einfach seine Zahlungen einstellen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Bleibt die Schüleranzahl gleich, so erstatte der Landkreis die Kosten für das sonstige Personal als auch die Sachkosten nach §110 BbgSchulG im Rahmen der Schulkostenbeiträge, bestätigte die Landrätin Wehlan in Ihrer Antwort.

Hat der Landkreis ein Mitspracherecht in welchem Gebäude sich die Oberschule in der Gemeinde Rangsdorf befindet?

Hier gab es ein ganz klares: Nein. Insofern kann die Gemeinde Rangsdorf selbst festlegen für welche Schule welcher Standort am geeignetsten ist.

Hat der Landkreis die Befugnis über eine Schließung des Oberschulstandortes zu entscheiden?

Auch hier hab es eine ganz klare Antwort: Der Landkreis hat diese Befugnis nicht! Da es sich hierbei um einen geplanten Umzug handle in ein anderes Schulgebäude, innerhalb desselben Schulstandortes, besteht durch den Träger (Gemeinde Rangsdorf) in diesem Fall keine Genehmigungspflicht, wenn der Schulbetrieb nicht erheblich berührt wird. Zum aktuellen Zeitpunkt steht nicht fest, in welches Gebäude die Oberschule Rangsdorf umziehen wird. Die Gemeindevertretung hat hierzu zunächst ein Verfahren zur Prüfung verschiedener Standorte ausgeschrieben. Sobald diese Informationen vorliegen, werden die Fachausschüsse über den geeigneten Standort entscheiden.

Abschließend wies die Landrätin in Ihrem Antwortschreiben an unseren Verein daraufhin, dass der Landkreis „selbstverständlich an einer guten Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden interessiert ist“. Zum Wohle aller Einwohner gleichermaßen wurde hier Unterstützung signalisiert.