BEITRAGSORDNUNG

Beitragsordnung

Wir bieten drei verschiedene Formen der Mitgliedschaft:

  1. Die reguläre Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich mit den Vereinszwecken glaubhaft identifiziert.

Mitglieder sind aktiv und passiv wahlberechtigt und haben Stimmrecht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50 € pro Jahr.

Reguläre Mitglieder sollten den Verein, wenn möglich auch durch Zeiteinsatz unterstützen.

Der jeweilige Jahresbeitrag ist immer im Kalendermonat des Beitritts eines neuen Jahres fällig.

 

  1. Die Fördermitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen können durch eine Fördermitgliedschaft, Förderer des Vereins werden. Förderer leisten einen jährlichen finanziellen Beitrag und unterstützen den Verein damit bei der Erreichung seiner Ziele. Über die Höhe der Förderbeiträge entscheidet der Vorstand. Fördermitglieder sind weder aktiv noch passiv wahlberechtigt und haben kein Stimmrecht.

  1. Die außerordentliche Mitgliedschaft

Natürliche Personen können außerordentliches Mitglied werden und unterstützen die Zwecke des Vereins (§ 2). Außerordentliche Mitglieder sind weder aktiv noch passiv wahlberechtigt und haben kein Stimmrecht. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Außerordentliche Mitglieder sollten den Verein, wenn möglich auch durch Zeiteinsatz unterstützen.