Unsere Nachfrage zum Beschluss des Waldumbaus vom Juni 2020

Unsere Nachfrage zum Beschluss des Waldumbaus vom Juni 2020

Betreff: Anfrage zur BV/2020/208 Antrag Fraktion DIE RANGSDORFER zu Waldumbau- und Aufforstungsprogrammen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rocher,

ich habe folgende Anfrage:

Mit der BV/2020/208 wurde durch die Gemeindevertretung am 23.06.2020 folgendes beschlossen: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschließt, den Bürgermeister – unter Zuhilfenahme des bereits bewilligten Fördermittel Coaches – mit den nachfolgenden Untersuchungen zu beauftragen:

a)  Welche Fördermittel stehen zu Aufforstungs- und Waldumbauprogrammen zur Verfügung und könnten von der Gemeinde Rangsdorf akquiriert werden?

b) Welche der aufforstungsbedürftigen Flächen des Gemeindegebietes benötigen die Maßnahme einer Aufforstung am dringlichsten?

c) Welche Flächen des Gemeindegebietes eignen sich für einen Waldumbau am besten?

Nach erfolgter Untersuchung sind die Ergebnisse der Gemeindevertretung zu präsentieren.“

In der Beschlusskontrolle 2020 wurde die BV/2020/208 als erledigt markiert. Bitte geben Sie uns den Hinweis, wo wir die Ergebnisse aus den o.g. beschlossenen Punkten finden können.

Sollte der Beschluss noch nicht erledigt sein, bitten wir darum dies im Allris zu korrigieren und uns gleichfalls mitzuteilen zu wann wir mit Ergebnissen rechnen können.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Juliane Stärke

Antwort des Bürgermeisters:

Bezüglich der Frage nach den Fördermitteln gilt aktuell Folgendes:

Die EU-Forst-Richtlinie wurde am 14.10.2015 durch Minister Vogelsänger in Kraft gesetzt. „Gem. Erlass des MLUK vom 11.03.21 wurde in Würdigung einer Übergangsverordnung der EU die derzeitige EU-MLUL Forst RL bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Richtlinie ist bis zu ihrer Änderung Grundlage für die Beantragung.“ Richtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird voraussichtlich im Juli 2022 veröffentlicht.

Grundsätzlich gewährt das Land Zuwendungen für nachfolgende Maßnahmenbereiche:

• Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft – Maßnahmebereich I

• Inanspruchnahme von Beratungsdiensten – Maßnahmebereich II

• Vorbeugung von Waldschäden – Maßnahmebereich III

Zuwendungsvoraussetzungen für diese Fördermittel sind:

–          der Zuwendungsempfänger muss Eigentümer des Waldes sein

–          die Vorlage eines ausführlichen Konzeptes (auch kartenmäßige Darstellung).u.a. muss eingereicht werden

Für die oben beschriebenen Maßnahmenbereiche stehen derzeit allerdings keine Mittel zur Verfügung. Sobald die Richtlinie aktualisiert und in Kraft getreten ist, sollen neue Fristen veröffentlicht werden.  Anvisiert ist hierfür die zweite Jahreshälfte dieses Jahres.

Für die Frage 2 und 3 kann ich Ihnen mitteilen, dass seitens der Gemeinde ein Forsteinrichtungswerk beauftragt ist und derzeit erstellt wird. In diesem Werk werden alle gemeindeeigenen Waldflächen, die sich für eine Gesamtbewirtschaftung und Aufforstung eignen, berücksichtigt. Sobald uns diese Dokumentation vorliegt, wird sie den Ausschüssen zur Diskussion zur Verfügung gestellt. Dies wird im Mai 2022 erfolgen.

Mit dem fertigen Forsteinrichtungswerk können dann – sofern die Kriterien der Förderrichtlinie erfüllt sind –  gegebenenfalls Mittel beantragt werden.