Begrenzung der Wahlplakate

Begrenzung der Wahlplakate

Gerne möchten wir die Anzahl von Wahlplakten bei zukünftigen Wahlen begrenzen. Dabei sollen gleiche Regeln für alle politischen Aktuere gelten. Wir haben deshalb diesen Beschlussvorschlag eingereicht:

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf für eine neue Sondernutzungs-satzung zu erarbeiten. Dabei soll die Anzahl der Wahlplakate auf insgesamt 20 Stück pro Wahlvorschlagsträger für die drei Ortsteile begrenzt werden. Außerdem soll die Anzahl der Großplakate auf insgesamt ein Stück pro Wahlvorschlagsträger für die drei Ortsteile begrenzt werden.