Geschäftsordnung des Vorstands

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DIE RANGSDORFER – Bürger für Rangsdorf e.V.

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§1 – Vorstandssitzungen

Der Vorstand hält in der Regel monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate Vorstandssitzungen ab. Die Vorstandssitzungen können durch persönliche Anwesenheit, telefonisch, per Videochat oder auf einem sonstigen, elektronischen Weg abgehalten werden.

§2 – Einladung zu Vorstandssitzungen

Ist keine reguläre Vorstandssitzung angesetzt, wird zu dieser mit einer Frist von 3 Tagen per E-Mail vom Vorstandsvorsitzenden eingeladen. In der Regel wird während der Vorstandsitzung der Termin für die nächste Vorstandssitzung beschlossen und im Sitzungsprotokoll veröffentlicht. Ist dies nicht der Fall, wird über den Vorstandsvorsitzenden eingeladen.

§3 – Tagesordnung

Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. Tagesordnungspunkte (TOPs) können auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden.

§4 – Anträge zu einer Vorstandssitzung

Antragsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied. Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung als E-Mail an vorstand@die-rangsdorfer.de zu schicken und mit dem Namen des Antragstellers zu kennzeichnen.

§5 – Durchführung der Sitzungen

Die Vorstandssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich abzuhalten. Der Vorstand entscheidet mit der Mehrheit der teilnehmenden Vorstandsmitglieder über die Öffentlichkeit seiner Sitzungen.

§6 – Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen Sitzungsleiter geleitet. Dies ist der Vorstandsvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter. Der Sitzungsleiter moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter dieses erteilt bekommen.

 §7 – Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstands. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt namentlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder an der Vorstandssitzung gem. §1 dieser Satzung teilnehmen. Änderungen an dieser Geschäftsordnung werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.

 §8 – Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt. Dieses muss die folgenden Punkte enthalten:

-Beginn,
– Ort,
– anwesende Vorstände,
– entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände
– Versammlungsleitung
– Protokollführer,
– Beschlussfähigkeit,
– Tagesordnung,
– Anträge,
– Beschlüsse,
– Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder,
– Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes,
– bei Festlegung den Termin und Ort der nächsten Sitzung,
– Ende

Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer durch die anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmt. Das Protokoll ist bei der nächsten Sitzung vom Vorstand zu bestätigen.

§9 – Abstimmungen des Vorstands

Der Vorstand darf über Anträge persönlich, elektronisch oder telefonisch abzustimmen. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstands. Dazu werden alle Vorstandsmitglieder persönlich, telefonisch oder elektronisch mit einer Frist von drei Tagen eingeladen. Die Dauer einer elektronischen Abstimmung beträgt nach einer drei tätigen Ladungsfrist 24 Stunden. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt namentlich

§10 – Finanzbeschlüsse

Finanzausgaben aus dem Budget des Vereins von bis 999,99 Euro pro einzelne Rechnung können durch den Vorsitzenden oder seinen ersten Stellvertreter oder zweiten Stellvertreter beschlossen werden. Finanzausgaben aus dem Budget ab 1.000 Euro pro einzelne Rechnung werden in der Vorstandssitzung oder per elektronischer Abstimmung (§ 9) beschlossen.

§11 Finanzanträge während der Vorstandssitzung

Finanzanträge, welche für eine Vorstandssitzung auf deren Tagesordnung stehen, müssen um behandelt zu werden von einem der Antragssteller oder einem Vertreter vorgestellt werden.

§13 – Protokolle nicht öffentlicher Sitzungsteile

Über den nichtöffentlichen Sitzungsteil wird ein Protokoll geführt. Dieses ist in einem gesicherten Bereich zu archivieren.

§15 – Aufgabenverteilung im Vorstand

Der Vorstand ist ermächtigt die Aufgabenverteilung selbstständig zu definieren. Er informiert die Mitgliederversammlung über eine geänderte Aufgabenverteilung.

Dieses Geschäftsordnung des Vorstands wurde auf der Mitgliederversammlung am 09.12.2018 beschlossen.

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