Bürgermeister von Rangsdorf 2019

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Bürgermeister/ in Wahl im September 2019 „Die Rangsdorfer – Bürger für Rangsdorf e.V.“

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Der Bürgermeister von Rangsdorf ist Leiter der Verwaltung und bestimmt die wesentlichen Abläufe in der Kommune, außerdem repräsentiert er unsere Gemeinde nach außen.

Aufgaben und Funktion des Rangsdorfer Bürgermeisters sind in den § 53 bis § 58 der Brandenburger Kommunalverfassung festgeschrieben.

Der hauptamtliche Bürgermeister ist Hauptverwaltungsbeamter der amtsfreien Gemeinden. Er ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit, Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde.

Er wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Rangsdorfer Bürgern für die Dauer von acht Jahren gewählt und hat auch in Sitzungen der Ausschüsse, in denen er nicht Mitglied ist, ein aktives Teilnahmerecht. Der nächste Wahltermin für den Bürgermeister von Rangsdorf ist im September 2019.

Er führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung, er ist Chef der Verwaltung. Die Zuständigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters ergeben sind aus § 54 der Brandenburger Kommunalverfassung.

So bereitet der Bürgermeister bzw. seine Verwaltung, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vor und führt sie aus. Ein Hauptausschuss stimmt die Arbeit verschiedener Ausschüsse in der Gemeindevertretung ab. Der Bürgermeister ist stimmberechtigtes Mitglied des Hauptausschusses. (Kommunalverfassung § 49)

Haben die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss einen Beschluss gefasst, so ist der Bürgermeister verpflichtet, diesen umzusetzen.

Der Staat kann den Gemeinden bestimmte Aufgaben übertragen („Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung„) Der Rangsdorfer Bürgermeister entscheidet, wie diese Aufgaben umgesetzt werden.

 

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