Spende für unseren Verein

Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen sind gem. § 34 EstG bis zur Höhe von insgesamt 1.650 € und im Fall der Zusammenveranlagung bis zur Höhe von 3.300 € pro Jahr steuerlich begünstigt. Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1 650 Euro.

Wenn Sie eine Spendennachweis wünschen (bis 200 Euro genügt der Kontoauszug als Nachweis), tragen Sie bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein. Alle Spenden werden für satzungsgemäße Zwecke verwendet (Satzung).