[cws-row col=84 id=“cols84″][col span=8 atts='{„customize_bg“:“0″,“animate“:“0″}‘][cws-widget type=text atts='{„border_style“:“none“,“border_color“:“#1c679f“,“customize_bg“:“0″,“animate“:“0″}‘]
Die Vorgänge der Vergangenheit, haben uns zur Überzeugung gebracht, eine Strategie zur Kooruptionsvermeidung und zur Steigerung der Transparenz auf den Weg zu bringen. Dabei orientieren wir uns unter anderem an von Transparency International Deutschland e.V. erarbeiteten Schwerpunkten für Kommunen. Zudem haben wir uns an den Aktivitäten der Landeshauptstadt Potsdam im Bereich der Korruptionsprävention orientiert.
In der Anlage 3, dem sog. Indikatorenkatalog finden Sie zahlreiche Warnsignale die im Hinblick auf Korruptionsgefährdung relevant sein können. Dabei gibt es personenbezogene Indikatoren wie z.B. die gezielte Umgehung von Kontrollen, Abschottung einzelner Aufgabenbereiche. Aber auch systembezogene Indikatoren wie z.B. zu große Aufgabenkonzentration auf eine Person oder unzureichende Kontrollen. Außerdem nennt der Indikatorenkatalog auch aufgabenbezogene Indikatoren wie eine auffallend entgegenkommende Behandlung von antragstellenden Personen, das Vermeiden von Vergleichsangeboten oder erhebliche bzw. wiederholte Überschreitung von vorgesehenen Auftragswerten z.B. auch durch häufige„Rechenfehler“,Nachbesserungen oder Nachtragsarbeiten.
Die Schaffung von erhöhter Transparenz und die Vermeidung von Korruption möchten wir durch Umsetzung dieser Punkte erreichen:
- anonyme Hinweise ermöglichen (telefonisch und online)
- eine(n) Antikorruptionsbeauftragte(n) ernennen
- eine Ehrenkodex für Kommunalpolitiker erarbeiten
- Sensibilisierungsschulungen durchführen
- eine jährliche Berichterstattung durch den Antikorruptionsbeauftragten
- Richtlinie zur Korruptionsprävention erarbeiten
- Umfassende Veröffentlichung relevanter Informationen
So hat zum Beispiel das Land Brandenburg für alle Behörden und Einrichtungen des Landes sowie für Landesbetriebe eine „Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg“ erarbeitet.
[/cws-widget][cws-widget type=text atts='{„border_style“:“none“,“border_color“:“#1c679f“,“customize_bg“:“0″,“animate“:“0″}‘]
Anlage 2 – Verhaltentskodex gegen Korruption
Anlage 3 – Indikatorenkatalog
Anlage 4 – Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz
Anlage 5 – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater
[/cws-widget][cws-widget type=text atts='{„border_style“:“none“,“border_color“:“#1c679f“,“customize_bg“:“0″,“animate“:“0″}‘]
[/cws-widget][/col][col span=4][/col][/cws-row]